Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) wirft den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland unmäßige Bereicherung durch eine überhöhte Verwaltungsgebühr bei Wahl der Kostenerstattung vor. "Die vom Gesetzgeber gewünschte Kostenerstattung wird durch die überhöhte Gebühr bewusst von den Kassen torpediert", so Eugen Dawirs, Bundesvorsitzender des BDK. "Das ist ungefähr so, als wenn meine Autoversicherung bei einem Schaden eine Schadensgebühr in Rechnung stellen würde", prangerte Dawirs die Verwaltungsgebühr der Kassen als patientenfeindliche Abzocke an.
Der BDK weist darauf hin, dass ein Kassenvergleich erstaunliche Unterschiede bei der Erhebung der Verwaltungsgebühr aufzeigt: So verlangt die BKK Heilberufe 3,5 Prozent vom Erstattungsbetrag bei maximal 13,00 Euro, während die DAK 10 Prozent bei maximal 50,00 Euro erhebt. Einzelne Kassen versuchen sogar, auf jede Rechnung in einer vierjährigen kieferorthopädischen Behandlung eine Gebühr aufzuschlagen.
Nach der Überzeugung des BDK verursache die Wahl der Kostenerstattung keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, sondern führe sogar zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands bei der Chipkartenabrechnung. Eine Verwaltungsgebühr könne ohnehin nur einmal pro Behandlungsfall erhoben werden.
Seit dem 1. Januar 2004 ermöglicht der Gesetzgeber allen GKV-Versicherten die freie Wahl der Kostenerstattung.